Haltern am See (bis 2001 Haltern) ist eine mittlere kreisangehörige Stadt im Norden des Kreises Recklinghausen im Regierungsbezirk Münster in Nordrhein-Westfalen. Die Kernstadt liegt unmittelbar nördlich der Lippe und damit im historischen Gebiet des Hochstifts Münster; einige Ortsteile im Süden liegen jedoch links der Lippe und gehörten historisch zum Vest Recklinghausen
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
37.808 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
45721
Vorwahlen
02364, 02360
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Haltern am See, Rathausplatz 1, 45721 Haltern am See
2. Kreis Recklinghausen, Friedrich-Ebert-Straße 15, 45657 Recklinghausen
3. Bürgeramt Haltern am See, Am Markt 1, 45721 Haltern am See
Gemeinde Haltern am See – Öffnungszeiten
- Montag: 07:30 - 16:00
- Dienstag: 07:30 - 16:00
- Mittwoch: 07:30 - 16:00
- Donnerstag: 07:30 - 16:00
- Freitag: 07:30 - 16:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Der Bebauungsplan Nr. 149 "Dorfmitte-Lavesum" wurde im September 2023 vom Rat der Stadt Haltern am See beschlossen, mit der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange.
- Der Bebauungsplan Nr. 147 "Buttstraße" sieht die Entwicklung eines Wohngebiets in Hullern mit etwa 60 Wohneinheiten, hauptsächlich durch Einfamilien- und Doppelhäuser, vor und berücksichtigt Klimaschutz und nachhaltigen Umgang mit natürlichen Ressourcen.
- Die Erschließung des Baugebietes Nesberg wurde planmäßig zum Jahresende 2023 abgeschlossen, und die ersten Bauanträge wurden bereits gestellt und genehmigt.
- Der Bebauungsplan Nr. 124 "Recklinghäuser Straße" wurde im März 2022 geändert, mit Beschlüssen des Rates der Stadt Haltern am See.
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.