Haltern am See (bis 2001 Haltern) ist eine mittlere kreisangehörige Stadt im Norden des Kreises Recklinghausen im Regierungsbezirk Münster in Nordrhein-Westfalen. Die Kernstadt liegt unmittelbar nördlich der Lippe und damit im historischen Gebiet des Hochstifts Münster; einige Ortsteile im Süden liegen jedoch links der Lippe und gehörten historisch zum Vest Recklinghausen
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
37.808 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
45721
Vorwahlen
02364, 02360
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Haltern am See, Rathausplatz 1, 45721 Haltern am See
2. Kreis Recklinghausen, Friedrich-Ebert-Straße 15, 45657 Recklinghausen
3. Bürgeramt Haltern am See, Am Markt 1, 45721 Haltern am See
Gemeinde Haltern am See – Öffnungszeiten
- Montag: 07:30 - 16:00
- Dienstag: 07:30 - 16:00
- Mittwoch: 07:30 - 16:00
- Donnerstag: 07:30 - 16:00
- Freitag: 07:30 - 16:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Der Bebauungsplan Nr. 149 "Dorfmitte-Lavesum" wurde im September 2023 vom Rat der Stadt Haltern am See beschlossen, mit der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange.
- Der Bebauungsplan Nr. 147 "Buttstraße" sieht die Entwicklung eines Wohngebiets in Hullern mit etwa 60 Wohneinheiten, hauptsächlich durch Einfamilien- und Doppelhäuser, vor und berücksichtigt Klimaschutz und nachhaltigen Umgang mit natürlichen Ressourcen.
- Die Erschließung des Baugebietes Nesberg wurde planmäßig zum Jahresende 2023 abgeschlossen, und die ersten Bauanträge wurden bereits gestellt und genehmigt.
- Der Bebauungsplan Nr. 124 "Recklinghäuser Straße" wurde im März 2022 geändert, mit Beschlüssen des Rates der Stadt Haltern am See.
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.